Leistungen und Kosten

Privatversicherte / Beihilfe

Die Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/ GOP). In der Regel werden die Kosten entsprechend Ihres Vertrages über-nommen. In manchen Fällen kann eine persönliche Zuzahlung notwendig sein. Aktuell berechne ich für psychotherapeutische Leistungen den 3,0-fachen bis 3,5-fachen Satz und orientiere mich dabei an den Empfehlungen der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV).

Der sogenannte Honorarvertrag wird zwischen meiner Privatpraxis und Ihnen abgeschlossen. Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung sind Sie selbst verantwortlich.

Von der PKV und den Beihilfestellen werden fünf Probatorische Sitzungen gezahlt, die als Kennenlerntermine genutzt werden können. Erst danach wird eine Psychotherapie regulär beantragt.

Selbstzahlende / Selbsterfahrung

Falls Sie die Kosten für eine Behandlung aus verschiedenen Gründen selbst übernehmen möchten, ist dies als Selbstzahler*in möglich. Das Honorar hierfür orientiert sich an der Gebühren-ordnung für Ärzt*innen/Psycho-therapeut*innen (GOÄ/GOP).

Gesetzlich Versicherte

In meiner Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Kranken-kassen abrechnen. 

Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeut*innen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung reguliert und steht aktuell leider noch in einem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.