Privatversicherte / Beihilfe
Die Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte orientieren sich an der Gebührenordnung für Psycho-therapeut*innen (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungs-empfehlungen der Bundespsycho-therapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psycho-therapeutischer Leistungen gültig seit 01.07.2024.
In der Regel werden die Kosten entsprechend Ihres Vertrages über-nommen. In manchen Fällen kann eine persönliche Zuzahlung notwendig sein.
Der Behandlungsvertrag wird zwischen meiner Privatpraxis und Ihnen abgeschlossen. Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung sind Sie selbst verantwortlich.
Von der PKV und den Beihilfestellen werden Sprechstunden und Probatorische Sitzungen gezahlt, die als Kennenlerntermine genutzt werden können. Erst danach wird eine Psychotherapie regulär beantragt.
Selbstzahlende / Selbsterfahrung
Falls Sie die Kosten für eine Behandlung aus verschiedenen Gründen selbst übernehmen möchten, ist dies als Selbstzahler*in möglich. Das Honorar hierfür orientiert sich an der Gebühren-ordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den gemein-samen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen gültig seit 01.07.2024.
Gesetzlich Versicherte
In meiner Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Kranken-kassen abrechnen.
Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeut*innen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung reguliert und steht aktuell leider noch in einem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
Sollten Sie bei der Bahn-BKK versichert sein, ist ein Behandlungsvertrag mit Kostenübernahme möglich.